Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Allgemeine Informationen –

Höpfel Consulting GmbH
Bayernstraße 15A
91161 Hilpoltstein
Deutschland

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Rechtsform: GmbH
Handelsregistereintrag: Amtsgericht Nürnberg
Handelsregisternummer: HRB 36937
Geschäftsführer: Christian Wolfgang Höpfel
USt-Identifikationsnummer: DE326860506

Präambel
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Agentur- und Beratungsdienstleistungen durch die Höpfel Consulting GmbH (nachfolgend nur „Auftragnehmer“) für gewerblich tätige juristische aber auch natürliche Personen (nachfolgend nur „Kunde“) – Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen speziell auf dem Gebiet des Onlinemarketings mit dem Ziel der Förderung des Unternehmens des Kunden in unterschiedlicher Hinsicht. Der Auftragnehmer entwickelt und setzt dafür Marketingkampagnen zur Mitarbeiter-, Neukunden- oder Auftragsgewinnung um.
Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich den Versuch der Förderung des Unternehmens des Kunden auf dem vom Auftrag umfassten Bereich (bspw. Bewerbersituation, Neukundensituation etc.), die sich durch eine Erhöhung der Anzahl der jeweiligen Zielgruppenanfragen realisieren soll. Einen dahingehenden Erfolg kann der Auftragnehmer nicht gewährleisten, da das mit den vom Auftragnehmer durchgeführten Werbekampagnen verfolgte Ziel von einer Vielzahl externer Faktoren abhängt, die von ihm nicht beeinflusst werden können. Dem Kunden ist dieser Umstand bei Auftragserteilung bekannt.
Dem Kunden ist bewusst, dass eine von ihm gewünschte Abweichung von dem Standardprozess, den der Auftragnehmer durch seine langjährige Erfahrung entwickelt hat, sich gegebenenfalls negativ auf die vom Kunden verfolgten Ziele auswirken können.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Auftragnehmer erbringt für den Kunden individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Onlinemarketings. Der Auftragnehmer führt hierzu unter anderem an die Bedürfnisse des Kunden angepasste Werbekampagnen durch, mit denen je nach Auftragsinhalt die Anzahl der potentiellen Bewerber auf offene Stellen des Kunden, Neukunden oder Neuaufträge erhöht werden soll. Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere das Entwickeln, Erstellen und Schalten von Werbeanzeigen, Werbetexten, Bild- und Videomaterialien und sonstigem Content auf Landingpages (sog. „Bewerber- bzw. Karriereseiten“) und Social-Media-Kanälen.
1.2. Die im Einzelfall geschuldeten Leistungen richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Leistungsangebot des Auftragnehmers und dem jeweiligen Auftragsumfang. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Auftragsumfang nachträglich zu erweitern.

2. Allgemeine Regelungen
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Auftragnehmers regeln die Rechte und Pflichten der beiden beteiligten Vertragsparteien für das nachfolgend konkretisierte Vertragsverhältnis.
2.2. Diese AGB gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen für die gesamte Vertragslaufzeit. Sie gelten, falls erforderlich, auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bis zur vollständigen Abwicklung aller gegenseitigen Rechte und Pflichte aus dem Vertragsverhältnis.
Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten binden die Vertragsparteien dauerhaft.
2.3. Bei widersprüchlichen oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben die nachfolgenden Regelungen Vorrang. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer den AGB des Vertragspartners ausdrücklich widerspricht oder nicht. Die vorliegenden Bestimmungen ersetzen alle bereits zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen. Im Falle einer Änderung der Rechtslage behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diese AGB entsprechend anzupassen.
2.4. Änderungen der AGB, des Leistungsangebots oder der Preisliste werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt, sofern sie davon betroffen sind.
2.5. Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Die AGB gelten daher ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

3. Zustandekommen des Vertrags
3.1. Der Vertragsschluss erfolgt durch Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und der anschließenden Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer mittels einer Auftragsbestätigung. Der Vertragsschluss kann sowohl in Schriftform, in Textform (insbesondere per E-Mail) aber auch fernmündlich erfolgen.
3.2. Die Auftragsbestätigung begründet einen Einzelvertrag, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen individualvertraglichen Vereinbarungen der Vertragsparteien und den Regelungen dieser AGB gehen die individuellen Vereinbarungen den Regelungen dieser AGB vor.
3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer gewährleistet bei deren Einsatz die vertragsgemäße Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen.

4. Leistungsumfang; Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer übersendet dem Kunden auf dessen Anfrage den zum Zeitpunkt der Anfrage jeweils gültigen Leistungskatalog und die jeweils gültige Preisliste.
4.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm geschuldeten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt zu erbringen.
4.3. Schuldet der Auftragnehmer eine Eigentumsübertragung von Waren, ist diese aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung für die nach dem jeweiligen Auftrag geschuldeten Gesamtleistung.
4.4. Der Auftragnehmer wird die zeitlichen Bedürfnisse des Kunden bei der Prognose des Zeitpunkts seiner Leistungserbringung berücksichtigen. Er ist an die von ihm prognostizierten Zeitpunkte der Leistungserbringung gleichwohl nicht gebunden.

5. Pflichten des Kunden
5.1. Dem Kunden obliegen sowohl wesentliche Vertragspflichten als auch Nebenpflichten. Als wesentliche Vertragspflichten zählen insbesondere:
5.1.1. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Dokumente und Unterlagen, Daten und Datenträger sowie Texte, Bild- und/oder Videomaterial (nachfolgend „Kundenmaterial“) und deren Verwendung nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
Der Kunde allein ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Auftragnehmer das vom Kunden erhaltene Kundenmaterial für die Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen in dem dafür erforderlichen Umfang verwenden darf. Dazu hat er sich erforderlichenfalls die dafür notwendigen Einwilligungen, Genehmigungen und/oder Rechte zu verschaffen. Auf die Regelung in Ziffer 11.4. wird verwiesen.
5.1.2. Der Kunde sorgt dafür, dass der Auftragnehmer alle notwendigen Administrationsrechte der für die Erbringung seiner Leistungen verwendeten Social-Media-Plattformen erhält.
5.1.3. Der Kunde ist dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer innerhalb einer von ihm gesetzten Frist alle für die Erbringung seiner Leistungen benötigten Daten zur Verfügung zu stellen.
5.1.4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm übersandten Daten keine Viren enthalten und hat diese vor der Übersendung zu prüfen.
5.1.5. Der Kunde hat dem Auftragnehmer sämtliche Änderungen seiner persönlichen Daten ohne schuldhafte Verzögerung schriftlich mitzuteilen.
5.1.6. Besteht aus Sicht des Kunden die Vermutung, dass ein unberechtigter Zugriff auf Benutzerkonten durch Dritte erfolgt sein könnte, auf die auch der Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen Zugriff erhalten hat, hat der Kunde dies ohne schuldhafte Verzögerung mitzuteilen.
5.1.7. Der Kunde hat für eine durchgängige Kontaktaufnahmemöglichkeit während der üblichen Geschäftszeiten zu sorgen. Dafür hat der Kunde einen Ansprechpartner zu benennen, der mit den erforderlichen Entscheidungsrechten ausgestattet ist.
5.1.8. Der Kunde hat zu Interessenten, die infolge der Werbekampagne des Auftragnehmers Kontakt aufnehmen, unverzüglich telefonisch Kontakt aufzunehmen, um mit diesen die Voraussetzungen einer Bewerbung zu besprechen und diese gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen.
5.1.9. Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, ist der Kunde zur Herstellung dieser Voraussetzungen verpflichtet.
5.1.10. Treten während der Leistungserbringung technische oder anderweitige Probleme auf, ist der Kunde zur Beseitigung dieser Probleme verpflichtet. Der Auftragnehmer wird den Kunden dabei bestmöglich unterstützen, ist zur Problembeseitigung allerdings nicht verpflichtet.
5.1.11. Der Kunden hat Rechnungen Dritter unverzüglich auszugleichen, es sei denn, diese sind offensichtlich fehlerhaft.
5.2 Erfolgt ein vom Kunden verschuldeter, unberechtigter Zugriff durch Dritte, der die Weitergabe personenbezogener Daten von Bewerbern oder anderer Dritter zur Folge hat, stellt der Kunde den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund dieses unberechtigt erfolgten Zugriffs geltend machen.

6. Vertragslaufzeit
6.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch jede Vertragspartei in Textform mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Folgemonats gekündigt werden. Nach erstmaligem Vertragsschluss ist eine Kündigung frühestens zum Ende des siebten Monats nach Beginn der Leistungserbringung möglich, wenn nicht die Vertragsparteien eine anderweitige Vereinbarung treffen.
6.2. Der erste Monat nach Vertragsschluss dient ausschließlich der Erstellung der Werbekampagnen, die in darauffolgenden Monaten ausgespielt werden. Bei vorzeitiger Fertigstellung der Werbekampagnen beginnt die Ausspielung ab dem Fertigstellungszeitpunkt; die Mindestvertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.
6.3. Kann der Kunde die von ihm ausgeschriebene Stelle vor Ablauf der in Ziff. 6.1. genannten Mindestvertragslaufzeit besetzen, kann die Werbekampagne auf seine Anweisung hin vorzeitig beendet werden, unter anderem um anderenfalls möglicherweise anfallende Werbekosten zu vermeiden.
Eine entsprechende Mitteilung des Kunden stellt keine Kündigung des Vertrags dar.
Der Kunde schuldet in diesem Fall die volle für die Mindestvertragslaufzeit anfallende Vergütung gemäß den Regelungen der Ziffer 7.
6.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.5. Auf Anweisung des Kunden kann die Werbekampagne mit den in Ziffer 7.4. geregelten Folgen vorübergehend pausiert werden.

7. Vergütung
7.1. Die Leistungen des Auftragnehmers sind entsprechend der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste durch eine monatlich zu entrichtende Betreuungspauschale zu vergüten.
7.2. Über die monatliche Betreuungspauschale hinaus sind die folgenden Leistungen des Auftragnehmers gesondert zu vergüten beziehungsweise folgende Zahlungen gesondert zu leisten:
7.2.1. Werbebudget
Das Werbebudget erfasst die Kosten, die infolge der Ausspielung der Werbekampagnen durch die Leistungen Dritter anfallen.
Die Höhe des Werbebudgets richtet sich nach dem Leistungsumfang des jeweiligen Auftrags (bspw. Ausspielung der Werbekampagnen auf einer oder mehreren Social-Media-Plattformen; Anzahl der ausgeschriebenen Stellen). Erfahrungsgemäß kann mit einem notwendigen Werbebudget in Höhe von 900,- bis 1.500,- EUR pro ausgeschriebener Stelle gerechnet werden (dieser Betrag beruht ausschließlich auf einer Schätzung, beruhend auf der Erfahrung des Auftragnehmers, und kann im Einzelfall variieren; bindend ist allein der im Auftrag festgelegte Betrag).
Der Auftragnehmer geht im Hinblick auf die bei Auftragsausführung durch Leistungen Dritter anfallenden Kosten nicht in Vorleistung. Rechnungen Dritter sind vom Kunden selbst und unverzüglich auszugleichen, sofern nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Der Kunde stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte dem Auftragnehmer gegenüber aufgrund des unterlassenen Ausgleichs fälliger Rechnungen geltend machen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer in diesem Fall sämtlich hieraus entstandenen Kosten (insbesondere Rechtsverteidigungskosten) und Schäden zu erstatten.
7.2.2. Einrichtungspauschale
Die Einrichtungspauschale vergütet den zusätzlichen Aufwand, der durch die Umsetzung aller für die Ausspielung der Werbekampagnen notwendigen Voraussetzungen anfällt.
Die Höhe der Einrichtungspauschale bestimmt sich nach dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers und fällt für jede ausgeschriebene Stelle gesondert an. Nach der ersten Auftragserteilung reduziert sich die Einrichtungspauschale für alle weiteren Aufträge des Kunden entsprechend der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
Der reduzierte Preis gilt unabhängig davon, ob es sich beispielsweise um eine Ausschreibung weiterer Stellen während der Vertragslaufzeit handelt oder nach zwischenzeitlicher Kündigung ein neuer Auftrag erteilt wird. Es muss sich lediglich um denselben Kunden handeln, der den Auftrag erteilt.
Die Einrichtungspauschale entfällt im Falle der Beauftragung des Auftragnehmers für die Bewerbung offener Stellen, hinsichtlich derer bereits Werbekampagnen vom Auftragnehmer erstellt und ausgespielt wurden.
7.3. Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde die Möglichkeit des Abschlusses eines Wartungsvertrags für die während der Vertragslaufzeit erstellten Landingpages. Die monatlich für diese Wartungsleistungen anfallenden Kosten bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
Entscheidet sich der Auftragnehmer gegen den Abschluss des Wartungsvertrags, nimmt der Auftragnehmer die Landingpage/s offline und es fällt bei erneuter Auftragserteilung eine Reaktivierungsgebühr an, die sich nach der zum Reaktivierungszeitpunkt geltenden Preisliste des Auftragnehmers richtet.
7.4. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde die weitere Ausspielung der Werbekampagnen jederzeit vorübergehend oder bis zum Kündigungszeitpunkt pausieren. Die Pausierung hat auf etwaige Vergütungsansprüche des Auftragnehmers keinen Einfluss. Die Vertragslaufzeit wird nicht um den Zeitraum, in dem die Ausspielung pausiert wurde, verlängert.
7.5. Der Kunde ist, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, zur Vorleistung der Vergütung und der in Ziffer 7.2. geregelten Leistungen verpflichtet.
7.6. Die vereinbarte Vergütung (Betreuungspauschale), die Einrichtungspauschale und die Vergütung für alle weiteren Leistungen des Auftragnehmers sind mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug von Skonto auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Auftragnehmers zu überweisen.
Etwaige Einwendungen gegen die vom Auftragnehmer ausgestellten Rechnungen sind innerhalb einer Frist von einem Monat zu erheben und schriftlich zu begründen.
7.7. Das Werbebudget zahlt der Kunden unmittelbar an den Dritten, auf dessen Social Media Plattform die jeweiligen Kampagnen ausgespielt werden sollen. Bei dem Dritten handelt es sich in beinahe jedem Fall um die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland (nachfolgend „Meta“). Meta unter anderem Betreiber der Social Media Plattformen „Facebook“, „Instagram“ aber auch „WhatsApp“.
Handelt es sich bei dem Dritten um Meta, hat der Kunde das Werbebudget über das vom Auftragnehmer für den Kunden speziell eingerichtete Werbekonto unmittelbar über das eigene Bezahlsystem von Meta zu überweisen. Die Zahlung kann durch eine der verfügbaren Bezahlmethoden erfolgen, die der Auftragnehmer vor der Einrichtung des Werbekontos mit dem Kunden abstimmt und anschließend für diesen im Werbekonto einstellt.
7.8. Kann der Auftragnehmer den Zahlungseingang fälliger Rechnungsbeträge nicht innerhalb der in Ziffer 7.6. genannten Frist feststellen, gerät der Kunde mit der jeweils offenen Forderung in Verzug. Der Auftragnehmer behält es sich vor, die betroffene Vergütungsforderung nach den zum Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.
7.9. Bei Verzugseintritt oder im Falle der Gefährdung noch offener Vergütungsforderungen wegen einer drohenden Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden werden alle Forderungen des Auftragnehmers aus der Mindestvertragslaufzeit sofort fällig.
Der Auftragnehmer hat das Recht, bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen vorübergehend einzustellen (Zurückbehaltungsrecht). Leistet der Kunde eine Sicherheit, hat der Auftragnehmer das Recht, diese bis zur Höhe der offenen Forderungen zu verwerten, wenn nicht der Kunde innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten Frist die Forderungen, für die die Sicherheit geleistet wurde, ausgeglichen hat.
7.10. Umfasst die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer die Übertragung von Eigentumsrechten, bleibt diese vorbehalten bis zum vollständigen Ausgleich aller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis noch bestehenden Ansprüche des Auftragnehmers.
7.11. Gerät der Kunde in zwei aufeinander folgenden Monaten mit dem Ausgleich offener Vergütungsforderungen des Auftragnehmers in Verzug, hat er das Recht, das Vertragsverhältnis noch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Ziffer 6.3. Satz 3 ist entsprechend anwendbar.
7.12. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, sind alle Zahlungsforderungen in Euro zu begleichen.
7.13. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der im Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.

8. Geheimhaltung; Schweigepflicht
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung der ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Informationen des Kunden. Ausgenommen davon sind Informationen, die offenkundig sind oder geworden sind sowie Informationen, an deren Geheimhaltung der Kunde offensichtlich kein Interesse hat.
8.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind.
8.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Auftragnehmer gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren. Sofern es dem Auftragnehmer in einem dieser Fälle erlaubt und es im Einzelfall möglich ist, wird er den Kunden über seine Pflicht zur Offenlegung aufklären.
8.4. Der Auftragnehmer wird fremde Geheimnisse, die unter die Regelung des Abs. 2 fallen, nur insoweit zur Kenntnis zu nehmen, als dies für die Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
8.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, im Falle der Beauftragung Dritter zur Ausübung ihm obliegender vertraglicher Pflichten gegenüber dem Kunden, die Dritten über die Verschwiegenheitspflicht gemäß Abs. 2 zu belehren und die Dritten in gleichem Maße schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

9. Datenschutz
9.1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach Art. 32 Abs. 5 DS-GVO verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
9.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
9.3. Der Auftragnehmer wird Daten des Kunden nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu und wird dessen Mitarbeiter über die Umstände der Datenerhebung und –verarbeitung aufklären, sowie, falls erforderlich, deren Einwilligung dazu einholen.
9.4. Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Berichte im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
9.5. Sofern erforderlich schließen die Parteien nach Maßgabe von Art. 28 DS-GVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Auftragsverarbeitungsvertrag geht Letzterer Ersterem vor.
9.6. Sofern erforderlich schließt der Auftragnehmer nach Maßgabe von Art. 28 DS-GVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Dritten ab.

10. Haftung
10.1. Der Auftragnehmer leistet Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen in den folgenden Fällen:
• Bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
• Bei schuldhaft verursachten Schäden infolge der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.
• Bei Schäden, die durch die Arglist des Auftragnehmers verursacht wurden.
• Bei Schäden, die durch die Nichteinhaltung einer Garantie des Auftragnehmers verursacht wurden.
• Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der Auftragnehmer in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
(Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.)
10.3. Ist der Auftragnehmer gegen die in Ziffer. 10.2. genannten, eingetretenen Schäden versichert, haftet er im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
10.4. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und/oder Mangelfolgeschäden, die aus den in Ziffer. 10.2. genannten, eingetretenen Schäden folgen, ist ausgeschlossen.
10.5. Dem Auftragnehmer bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten.

11. Urheberrecht
11.1. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer ein nicht ausschließliches, räumlich, inhaltlich unbeschränktes und zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes Recht auf Nutzung des Kundenmaterials ein, soweit nicht die Regelung in Ziffer 11.5. etwas anderes vorsieht.
Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und der Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrags durch den Auftragnehmer erforderlich ist.
Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen ferner auch das Recht, die Nutzungsrechte an dem Kundenmaterial durch Dritte ausüben zu lassen und sie dafür erforderlichenfalls zu übertragen, soweit dies für die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers erforderlich ist.
11.2. Entstehen an den Leistungen des Auftragnehmers Urheberrechte, verleiben diese bei dem Auftragnehmer. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
11.3. Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit, inhaltlich auf die vertraglich vereinbarte Verwendung der Leistungen durch den Kunden beschränktes Nutzungsrecht an seinen Leistungen ein.
Die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere die Nutzung von Creatives, Texten, Bild- und Videomaterial) für andere als die vertraglich vereinbarte Verwendung ist untersagt. Dazu zählt insbesondere die Weitergabe an Dritte gegen oder ohne Entgelt.
Der Auftragnehmer hält sich bei Zuwiderhandlung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
11.4. Werden gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter wegen des Kundenmaterials oder einer rechtswidrigen Verwendung der Leistungen des Auftragnehmers durch den Kunden Ansprüche von Dritten geltend gemacht, hat der Kunde den Auftragnehmer von allen geltend gemachten Ansprüchen des Dritten auf erstes Anfordern freizustellen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer in diesem Fall sämtlich hieraus entstandenen Kosten (insbesondere Rechtsverteidigungskosten) und Schäden zu erstatten.
Der Kunde hat den Auftragnehmer bei der Verteidigung gegen diese Ansprüche zu unterstützen und stellt dafür die im Einzelfall relevanten Informationen und/oder Dokumente zur Verfügung.
11.5. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Identifikationsmarkern des Kunden (insbesondere Marke und Markenzeichen, Logo, Firmierung und entsprechende Textbestandteile) ein, um seine Leistungen unter Verweis auf den Kunden als Referenz auf seiner Website und auf Social-Media-Plattformen zu verwenden. Diese Nutzungsrechteübertragung erfolgt unentgeltlich.

12. Höhere Gewalt
12.1. In Fällen höherer Gewalt obliegt keinem der Vertragspartner die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, solange der Fall höherer Gewalt andauert. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
• über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
• nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internet,
• unautorisierte Eingriffe auf die Softwarekomponenten durch Dritte, sofern dies unter Überwindung vorhandener, nach dem Stand der Technik angemessener, Sicherheitsmaßnahmenerfolgt (Hacker-Angriff),
• Krieg.
12.2. Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

13. Schlussbestimmungen
13.1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
13.2. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
13.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
13.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg (Bayern).




Stand: März 2025